Wenn Sie länger als 90 Tage an der BSBI studieren möchten, benötigen Sie ein Studentenvisum. Deutsche Studentenvisa haben lediglich eine Gültigkeitsdauer von drei bis sechs Monaten. Für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten ist bei der Ausländerbehörde Berlin ein Aufenthaltstitel (Aufenthaltsgenehmigung) zu beantragen.
Die Beantragung eines deutschen Studentenvisums ist einfacher, als es erscheinen mag. Nichtsdestoweniger müssen Sie zu diesem Zweck eine Reihe von Formalitäten erledigen, bevor Sie nach Deutschland reisen.
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
Wir empfehlen Ihnen, sich mit der Botschaft oder einem Konsulat der Bundesrepublik Deutschland in Ihrer Nähe in Verbindung zu setzen und einen Termin zu vereinbaren.
Klicken Sie hier, um weitere Informationen über die Visabestimmungen für Deutschland zu erhalten.
Aktuelle Visainformationen erhalten Sie hier oder über die Botschaft oder ein Konsulat der Bundesrepublik Deutschland in Ihrer Nähe.
Sobald Sie einen Termin zur Beantragung eines Visums für Deutschland vereinbart haben, sollten Sie sich um die Eröffnung eines Sperrkontos kümmern. Dieser verhältnismäßig unkomplizierte Vorgang ist Teil des Visumverfahrens. Er soll es den deutschen Behörden ermöglichen, zu überprüfen, ob Sie über ausreichende finanzielle Mittel für das erste Jahr Ihres Studiums verfügen.
Der gesamte Prozess kann vier bis zwölf Wochen in Anspruch nehmen. Planen Sie also ausreichend Zeit ein, damit Sie das Geld zur Verfügung haben, wenn Ihr Studium beginnt. Das Konto wird als „Sperrkonto” bezeichnet, weil Sie erst nach Ihrer Ankunft in Deutschland darauf zugreifen können.
Das Anlegen eines Sperrkontos ist verhältnismäßig unkompliziert. Deutsche Studentinnen und Studenten eröffnen in der Regel ein Konto bei der Deutschen Bank, wo dieser Vorgang online hier abgewickelt werden kann.
Hierbei handelt es sich um einen Bestandteil des Visumverfahrens. Die deutschen Behörden verlangen ein Sperrkonto als Nachweis darüber, dass Sie mindestens über €10,236 verfügen, um zumindest das erste Jahr Ihres Studiums finanzieren zu können.
Viele Studentinnen und Studenten nutzen die Möglichkeit, neben dem Studium einem Job nachzugehen. In Deutschland dürfen Studierende bis zu 120 Tage oder 240 halbe Tage pro Jahr arbeiten.
Dies schließt unbezahlte Tätigkeiten mit ein. Ausländischen Studentinnen und Studenten ist es nicht gestattet, auf freiberuflicher Basis zu arbeiten oder sich selbständig zu machen.