BSBI Häufig gestellte Fragen

Nein. Die Berlin School of Business and Innovation (BSBI) ist keine Universität. Sie ist eine private Hochschuleinrichtung, die Bachelor-, Master- und Doktoratsprogramme in Partnerschaft mit akkreditierten Hochschulen anbietet. BSBI übernimmt Lehre und Studierendenbetreuung, während die Abschlüsse offiziell von den Partnerhochschulen vergeben werden.

Ja. Alle Abschlüsse, die an der BSBI verliehen werden, stammen von akkreditierten und anerkannten Partneruniversitäten. Diese Universitäten sind in ihren jeweiligen Heimatländern offiziell anerkannt und international renommiert. Die aktuellen Partneruniversitäten sind:

  • Università Telematica Internazionale UNINETTUNO (Italien) – staatlich anerkannt und vom italienischen Bildungsministerium akkreditiert.
  • Concordia University Chicago (Vereinigte Staaten) – vollständig akkreditiert durch die Higher Learning Commission (HLC).
  • University of Roehampton (Vereinigtes Königreich) – anerkannte britische Hochschule mit starkem akademischem Profil.
  • University for the Creative Arts (Vereinigtes Königreich) –anerkannte öffentliche britische Universität, führende Einrichtung für Kunst und Design.
  • University of Chichester (Vereinigtes Königreich) – anerkannte öffentliche britische Universität mit TEF Gold für hohe Lehrqualität in den Bereichen Wirtschaft, Bildung und Kreativwissenschaften.

Alle BSBI-Abschlüsse, die von diesen Partneruniversitäten verliehen werden, sind von den jeweiligen nationalen Bildungsbehörden akkreditiert. Alle unsere Partneruniversitäten sind im Anabin-System in Deutschland mit H+ gelistet. Das bedeutet, dass Absolventen Qualifikationen von Universitäten erhalten, die internationalen Standards entsprechen und in ganz Europa und darüber hinaus anerkannt sind.

Nein. Die Programme der BSBI sind nicht durch die Foundation for International Business Administration Accreditation (FIBAA) akkreditiert. Die Abschlüsse werden von den akkreditierten Partnerhochschulen vergeben, die über eigene Abschlussbefugnisse und staatliche Anerkennung verfügen. BSBI selbst besitzt keine eigenständige FIBAA-Akkreditierung, jedoch stammen die Qualifikationen von Hochschulen, die nationale und internationale Qualitätssicherungsstandards erfüllen.

Nein. Laut Studienvertrag fällt die Verwaltungsgebühr von 100 Euro nur an, wenn eine Aufgabe verspätet eingereicht oder nicht bestanden wird und eine Neubewertung bzw. Wiederabgabe erforderlich ist. Studierende, die aufgrund persönlicher Umstände (z. B. Krankheit) verspätet abgeben, werden nicht belastet.

Die DAAD-Datenbank listet ausschließlich offiziell anerkannte deutsche Hochschulen und deren Studienangebote. Da BSBI eine private Hochschuleinrichtung ist, die Programme in Zusammenarbeit mit internationalen Hochschulen anbietet und keine eigenen deutschen Abschlüsse verleiht, erscheint sie nicht als eigenständiger Eintrag im DAAD-Verzeichnis.

Nicht zu Beginn. Nach Abschluss des Studienvertrags fällt jedoch eine Verwaltungsgebühr von 150 Euro für die Bearbeitung der Bewerbung an.

Ja. Sie können einen Ratenzahlungsplan beantragen.

Akzeptiert werden: IELTS, PTE und TOEFL.
Der Sprachnachweis kann entfallen, wenn:

  • Sie englischer Muttersprachlerin sind,
  • Sie Ihre Schulausbildung auf Englisch abgeschlossen haben (z. B. IB oder High School Diploma), oder
  • Sie Ihr Erststudium in einem englischsprachigen Land absolviert haben.

BSBI empfiehlt etwa 40 Stunden pro Woche, einschließlich Präsenzunterricht, Online-Lernen und Selbststudium, um alle Studienanforderungen erfolgreich zu erfüllen.

Nein. Der Career Service ist im Studium enthalten. Er bietet Unterstützung bei der Karriereplanung, Praktika, Bewerbungsunterlagen und beruflicher Weiterentwicklung – ohne zusätzliche Kosten.
Erfahren Sie hier mehr über unsere Career Services.

Ja. BSBI arbeitet mit bewährten Wohnungsplattformen zusammen – darunter Spotahome, Erasmusu, HousingAnywhere, Fizz Berlin, Village M und Uniplaces – um Studierende bei der Unterkunftssuche in Berlin zu unterstützen.
Erfahren Sie hier mehr.

Ja. Nach dem Abschluss können Sie in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche beantragen. BSBI bietet dabei kostenlose rechtliche Unterstützung durch die Kanzlei SERS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (AGB gelten).
Detaillierte Informationen finden Sie hier.

Ja. BSBI bietet kostenlose rechtliche Unterstützung bei Visa- und Einwanderungsfragen in Kooperation mit der Kanzlei SERS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Sie benötigen einen Laptop mit mindestens:
Intel i5-Prozessor oder besser,
mindestens 8 GB RAM,
installiertes Microsoft Office (jede Version).

EU-/EWR-Studierende dürfen uneingeschränkt arbeiten.

Nicht-EU-Studierende dürfen bis zu 140 volle Tage oder 280 halbe Tage pro Jahr arbeiten (§ 16b AufenthG).
Der Career Service der BSBI unterstützt Sie bei der Suche nach passenden Teilzeitstellen während Ihres Studiums.