Bewerben Sie sich aus Nigeria

Wenn Sie länger als 90 Tage in Deutschland bleiben möchten, müssen Sie ein Langzeitvisum beantragen, das auch als Aufenthaltsgenehmigung bezeichnet wird. Um einen Sprachkurs zu absolvieren, der länger als drei Monate dauert, ist zudem die Beantragung einer Studienerlaubnis erforderlich. Die Visumgebühr beträgt 75 Euro und kann nur in Naira entrichtet werden.

Ablauf der Visumbeantragung

Um ein Visum zu erhalten, müssen Sie per E-Mail einen Termin vereinbaren. Ihrem Antrag kann nur dann stattgegeben werden, wenn Sie bei dem Gespräch alle erforderlichen Unterlagen vorlegen. Unvollständige Anträge werden abgelehnt. Visumtermine sind ab dem 1. April 2018 zu vereinbaren, wobei der frühestmögliche Termin im Juni liegt.

Die E-Mail-Adresse lautet student@lago.diplo.delisting.

  • Vollständiger Name und Wohnsitz in Nigeria
  • Zulassungsbescheid oder Bestätigung des Studienkollegs oder der Sprachschule
  • Nachweis über finanzielle Mittel (Stipendium einer Organisation der Bundesrepublik Deutschland oder der EU, Verpflichtungserklärung, Eröffnungsbestätigung oder Sperrbestätigung für ein Sperrkonto)
  • Reisepasskopie

Nach der Terminvereinbarung erhalten Sie per E-Mail eine Bestätigung. Wenn Ihr Antrag erfolgreich ist, können Sie nach ca. einem Monat mit dem Erhalt des Visums rechnen.

Eröffnung eines Sperrkontos in Deutschland

Hierbei handelt es sich um einen wesentlichen Bestandteil des Visumantrags. Nach deutschem Recht müssen Sie mindestens über €10,236 verfügen, um die ersten zwölf Monate Ihres Studiums finanzieren zu können. In Deutschland studierende ausländische Studentinnen und Studenten entscheiden sich in der Regel für die Deutsche Bank. Den Online-Antrag zur Eröffnung eines Sperrkontos bei der Deutschen Bank finden Sie hier.

Sie sollten den Kontoeröffnungsantrag rechtzeitig im Voraus stellen, da dieser Vorgang einige Zeit in Anspruch nehmen kann und Sie Zugriff auf Ihr Geld benötigen, wenn das Studium in Deutschland beginnt.

If you’d like to work while studying

Internationale Studentinnen und Studenten, die während Ihres Studiums einem Job nachgehen möchten, dürfen in Deutschland bis zu 120 Tage oder 240 halbe Tage pro Jahr arbeiten.

Es ist Ihnen jedoch nicht gestattet, auf freiberuflicher Basis tätig zu werden oder sich selbständig zu machen. Die vorstehenden Bestimmungen gelten zudem auch für unbezahlte oder ehrenamtliche Arbeit.

Nützliche Informationen

Für Studentinnen und Studenten aus Nigeria, die in Deutschland konsularische Hilfe benötigen: https://nigeriaembassygermany.org/

Botschaft Nigerias in Deutschland:
Neue Jakobstrasse Nr. 4 
10179 Berlin – Germany 

Telefon: +49-30-21230 0
Fax: +49-30-21230212 
Email: info@nigeriaembassygermany.org


Anfahrt zur Botschaft:

U2 – Märkisches Museum
U8 – Heinrich-Heine-Strasse