Visum-Leitfaden für Studierende aus Indien

Eine Aufenthaltsgenehmigung ist für alle erforderlich, die sich länger als 90 Tage in Deutschland aufhalten möchten – auch für Studierende. Das ist die beste Option für Studierende, da ein deutsches Studienvisum nur für drei bis sechs Monate verwendet werden kann, und Sie wahrscheinlich länger im Land bleiben müssen. Ihre Aufenthaltsgenehmigung hat eine Laufzeit von zwei Jahren und muss rechtzeitig verlängert werden, bevor sie abläuft.

Schritte, um ein deutsches Studienvisum aus Indien zu beantragen

Um ein deutsches Studienvisum zu beantragen, müssen indische Studierende folgende Dokumente vorlegen:

  • Krankenversicherungszertifikat
  • Gültigen Reisepass
  • 3 Passfotos mit biometrischen Spezifikationen
  • Nachweis gedeckter Finanzen
  • Zulassungsbescheid von einer deutschen Hochschule
  • Akademische Zertifikate
  • Nachweis englischer Sprachkenntnisse
  • Gebühr für die Aufenthaltsgenehmigung
  • APS-Zertifizierung (nicht obligatorisch, aber für BSBI-Studenten wünschenswert. Nachfolgend weitere Informationen dazu.)

Wenn Sie diese Unterlagen ausgefüllt haben, können Sie an der deutschen Botschaft oder dem deutschen Generalkonsulat in Indien ein deutsches Studienvisum beantragen. Um Verzögerungen oder Missverständnisse auszuschließen, ist es ratsam, einen Termin an der Behörde zu vereinbaren.

Sie können Ihr Studienvisum an der deutschen Botschaft in Neu Delhi oder den Generalkonsulaten in Mumbai, Chennai, Kalkutta und Bangalore beantragen. Stellen Sie Ihren Antrag an der Niederlassung, in deren Einzugsgebiet Sie wohnen.

Sie müssen durch Vorlage Ihrer Anmeldebescheinigung nachweisen, dass Sie studieren, und sich innerhalb von zwei Wochen nach Ihrer Ankunft in Deutschland Ihren Wohnort am Bürgeramt anmelden. Es ist sehr wichtig, dass Sie nachweisen können, dass Ihr Einkommen gesichert ist und dass Sie eine deutsche Krankenversicherung haben. Mit einem gesperrten Betrag von €11.208 können Sie nachweisen, dass Ihre Lebenshaltungskosten für ein Jahr vollständig abgedeckt sind.

Nähere Informationen darüber, wie Sie einen Antrag auf ein Studienvisum stellen, finden Sie hier.

Wie lange dauert die Ausstellung eines Studienvisums in Indien?

Die Deutsche Botschaft in Neu Delhi erhält die meisten Anträge, wodurch die Wartezeiten viel länger als am Generalkonsulat sind. Einen Termin an der Deutschen Botschaft in Neu Delhi zu vereinbaren kann bis zu zehn Wochen in Anspruch nehmen, während es am deutschen Generalkonsulat in Kalkutta, Bangalore, Chennai und Mumbai nur zwei Werktage bis zu einer Woche dauert. Diese Wartezeiten für Termine zum Beantragen von deutschen Studienvisa basieren auf den offiziellen Daten der deutschen Missionen in Indien.

Nachdem Sie Ihren Visaantrag an der deutschen Botschaft oder dem deutschen Generalkonsulat gestellt haben, wird die deutsche Mission ungefähr 15 bis 30 Tage brauchen, um das Studienvisum zu bearbeiten. Werden mehrere Anträge gestellt, kann dies sogar 6 bis 12 Wochen dauern. Gegebenenfalls können auch zusätzliche Unterlagen angefordert werden. Sie müssen daher Ihren Visumsantrag so schnell wie möglich nach dem Erhalt Ihres Annahmeschreibens starten, damit für den Prozess ausreichend Zeit bleibt.

APS ist die Akademische Prüfstelle

Die aktuellsten Informationen über die Anforderungen, Daten und Kosten finden Sie auf der Website der APS

Gesperrtes Bankkonto

Ein gesperrtes Bankkonto zu eröffnen ist relativ unkompliziert. Deutsche Studenten eröffnen gewöhnlich ein Konto bei der Deutschen Bank und der Prozess kann hier online erfolgen.

Dies ist im Rahmen Ihres Visum-Verfahrens erforderlich, damit die deutschen Behörden einen Nachweis vorliegen haben, dass Sie mindestens €11.208 auf Ihrem Konto haben und somit Ihren Aufenthalt für zumindest Ihr erstes Studienjahr finanzieren können.

Vergessen Sie nicht, diesen Prozess zwischen vier bis zwölf Wochen vor Semesterbeginns zu starten, damit Sie ausreichend Zeit haben, bei Studienbeginn auf die Mittel zuzugreifen. Der Betrag, den Sie einzahlen müssen, wird erst nach Ihrer Ankunft in Deutschland verfügbar.

Arbeiten und Studieren

Viele Studierenden genießen die Freiheit, während des Studiums arbeiten zu können. Sollten Sie daran Interesse haben, erlaubt die deutsche Regierung, dass Studenten aus Indien arbeiten dürfen, allerdings nur 120 Tage pro Jahr oder 240 Halbtage pro Jahr. 

Beachten Sie bitte, dass dies auch ehrenamtliche Arbeit umfasst und dass ausländische Studierende nicht freischaffend tätig sein oder sich selbstständig melden dürfen.

Nützliche Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie an der Deutschen Botschaft in Indien.

Adresse:

6/50G, Shanti Path, Chanakyapuri, New Delhi, Delhi 110021, India

FAQs