Bewerben Sie sich aus Sri Lanka

Wenn Sie in Deutschland studieren möchten, müssen Sie ein Langzeitvisum beantragen.

Ablauf der Visumbeantragung

Zur Beantragung eines Visums sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Krankenversicherungsnachweis
  • Reisepass und 3 biometrische Passbilder
  • Nachweis über Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes
  • Zulassungsbescheid einer deutschen Hochschuleinrichtung
  • Hochschulbescheinigungen
  • Nachweis über englische oder deutsche Sprachkenntnisse (wenn Ihr Studiengang in deutscher Sprache angeboten wird)
  • Zudem ist eine Gebühr für die Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung zu entrichten.

Wenden Sie sich zur Beantragung des Visums bitte direkt an die deutsche Botschaft und vereinbaren Sie einen Termin von Montag bis Freitag zwischen 8 Uhr und 10 Uhr. Nähere Informationen zu den deutschen Visa, die es für Bürger aus Sri Lanka gibt, finden Sie here. Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie Ihr Visum ca. einen Monat nach Antragstellung.

Tipps für das Gespräch

Während des Gesprächs wird man Ihnen wahrscheinlich Fragen zu Ihrem Visum stellen. Dabei müssen Sie angeben, warum und wo Sie in Deutschland studieren möchten, wie Sie krankenversichert sind und über welche Deutschkenntnisse Sie verfügen. In Deutschland finden viele Studiengänge in englischer Sprache statt. Wenn dies auch auf Ihr Studium zutrifft, ist fließendes Deutsch nicht erforderlich. Allerdings sollten Sie mindestens in der Lage sein, sich in deutscher Sprache zu unterhalten, um mit den Einheimischen kommunizieren zu können.

Sperrkonto

Nach den deutschen Visabestimmungen müssen Sie in Deutschland ein Sperrkonto eröffnen, um nachweisen zu können, dass Sie über ausreichende Mittel zur Finanzierung des ersten Studienjahres verfügen. Ihr Konto muss mindestens einen Betrag in Höhe von €10,236 ausweisen.

Da die Kontoeröffnung etwas länger dauern kann, empfehlen wir Ihnen dringend, den Eröffnungsantrag vier bis zwölf Wochen vor Semesterbeginn zu stellen.

Über das eingezahlte Geld können Sie erst nach Ihrer Ankunft in Deutschland verfügen.

Arbeiten während des Studiums

Studierende aus Sri Lanka dürfen in Deutschland in einem gewissen Rahmen neben dem Studium arbeiten. Hierbei gilt eine Obergrenze von 120 Tagen oder 240 halben Tagen pro Jahr.

Dies schließt unbezahlte Tätigkeiten mit ein. Nicht gestattet ist es Ihnen, sich selbständig zu machen oder auf freiberuflicher Basis tätig zu werden.

Nützliche Informationen

Studentinnen und Studenten aus Sri Lanka, die in Deutschland konsularische Hilfe benötigen, seien auf die Website http://www.srilanka-botschaft.de verwiesen.

Die Botschaft Sri Lankas befindet sich in der Niklasstraße 19 in 14163 Berlin.

Tel. (030) 80909749

Fax (030) 80909757

E-Mail: info@srilanka-botschaft.de

Öffentliche Verkehrsmittel: S1 Mexikoplatz; Buslinien 118 und 629 (Niklasstraße) Nähere Informationen zur Beantragung eines Studentenvisums finden Sie unter http://www.vfs-germany.com/long_stay_visa.html