Bewerben Sie sich aus Thailand

Sie sind thailändische Studentin oder thailändischer Student und möchten in Deutschland eine Hochschulausbildung absolvieren? Um nach Deutschland einreisen zu können, müssen Sie zunächst ein Studentenvisum beantragen. Das nationale Visum ist das Einreisevisum für einen Langzeitaufenthalt zu bestimmten Zwecken wie beispielsweise für ein Studium. Es hat üblicherweise eine Gültigkeitsdauer von 90 Tagen, kann in einigen Fällen aber auch für bis zu einem Jahr erteilt werden. Nach der Einreise muss in der Regel eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden.

Ablauf der Visumbeantragung

Um ein Visum zu beantragen, müssen Sie einen Termin bei der Botschaft vereinbaren. Für nähere Einzelheiten klicken Sie bitte hier. Die deutsche Botschaft in Thailand hat eine Website in deutscher und thailändischer Sprache. Weitere Informationen zu den Visabestimmungen für thailändische Staatsangehörige stehen hier zur Verfügung.

Zur Beantragung eines Visums sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Krankenversicherungsnachweis
  • Gültiger Reisepass
  • 3 biometrische Passbilder
  • Nachweis über Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts
  • Zulassungsbescheid einer deutschen Hochschuleinrichtung
  • Hochschulbescheinigungen
  • Nachweis über englische Sprachkenntnisse
  • Zudem ist eine Gebühr für die Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung zu entrichten.

Sie werden Ihr Visum voraussichtlich ca. einen Monat nach Antragstellung erhalten.

Was Sie über die Eröffnung eines Sperrkontos wissen müssen

Dieser Vorgang muss online erfolgen, kann aber über die deutsche Botschaft in Ihrem Land in die Wege geleitet werden. Die meisten internationalen Studentinnen und Studenten entscheiden sich für ein Konto bei der Deutschen Bank, wobei die Auswahl des Kreditinstituts jedoch grundsätzlich Ihnen überlassen ist. Das Formular der Deutschen Bank können Sie hier aufrufen.

Nach den geltenden Visabestimmungen müssen Sie mindestens über €10,236 verfügen. Diesen Betrag verlangen die Behörden als Nachweis darüber, dass Sie in der Lage sind, die ersten zwölf Monate Ihres Studiums zu finanzieren.

Sie sollten Ihr Konto rechtzeitig im Voraus eröffnen, da dieser Vorgang einige Zeit in Anspruch nehmen kann und Sie das Geld benötigen, wenn das Semester beginnt.

Wenn Sie während des Studiums arbeiten möchten

Zahlreiche Studentinnen und Studenten nutzen die Möglichkeit, sich neben dem Studium etwas dazuzuverdienen. Nach deutschem Recht dürfen Studierende aus Thailand bis zu 120 Tage oder 240 halbe Tage pro Jahr arbeiten.

Bitte beachten Sie, dass dies auch unbezahlte Arbeit mit einschließt. Es ist Ihnen nicht gestattet, auf freiberuflicher Basis zu arbeiten oder sich selbständig zu machen.

Nützliche Informationen

Studentinnen und Studenten aus Thailand, die in Deutschland konsularische Hilfe benötigen, seien auf die Website http://german.thaiembassy.de/ verwiesen.

Die thailändische Botschaft befindet sich in der Lepsiusstraße 64/66 in 12163 Berlin.
Tel: 030 794 810
Fax: 030 794 811 18
E-mail: general@thaiembassy.de