Bewerben Sie sich aus Marokko
Wenn Sie aus Marokko nach Deutschland kommen möchten, benötigen Sie ein Visum. Visa werden üblicherweise für 90 Tage erteilt, in einigen Fällen jedoch auch für bis zu einem Jahr. Nach der Einreise ist in der Regel eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen.
Ablauf der Visumbeantragung
Sobald Sie konkrete Pläne haben, sollten Sie Ihren Antrag für Ihren Langzeitaufenthalt in Deutschland vorbereiten. Der gesamte Prozess kann mehrere Monate in Anspruch nehmen. Um ein Visum zu beantragen, müssen Sie einen Termin bei der Botschaft vereinbaren. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Zur Abgabe Ihres Antrags müssen Sie die Visastelle der Botschaft aufsuchen. Die Visumgebühr in Höhe von 75 € ist per Barzahlung in Dirham zum aktuellen Wechselkurs zu entrichten.
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- Krankenversicherungsnachweis
- Gültiger Reisepass
- 3 biometrische Passbilder
- Nachweis über Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts
- Zulassungsbescheid einer deutschen Hochschuleinrichtung
- Hochschulbescheinigungen
- Nachweis über englische Sprachkenntnisse
- Zudem ist eine Gebühr für die Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung zu entrichten.
Bitte senden Sie vor der Beantragung eines Visums keine Unterlagen an die Visastelle. Eine Zuordnung und Rückgabe von vorab eingereichten Dokumenten ist nicht möglich. Bringen Sie stattdessen alle Unterlagen vollständig zu Ihrem Termin mit.
Warum Sie ein Sperrkonto benötigen
Sie müssen ein Konto bei einer Bank in Deutschland eröffnen. Die meisten internationalen Studentinnen und Studenten entscheiden sich für die Deutsche Bank, doch letztendlich ist die Auswahl des Kreditinstituts Ihnen überlassen.
Bei diesem Prozess handelt es sich um einen Online-Vorgang. Sie haben jedoch die Möglichkeit, das Antragsformular in der deutschen Botschaft in Ihrem Land abzugeben.
Achten Sie darauf, dass Sie mindestens €11,904 auf Ihrem Konto haben. Über diesen Betrag müssen Sie nach deutschem Recht verfügen, um das erste Jahr Ihres Studiums zu finanzieren.
Da der gesamte Vorgang einige Zeit in Anspruch nehmen kann und Sie Ihr Geld rechtzeitig vor Beginn des Studiums benötigen, sollten Sie den Kontoeröffnungsantrag unbedingt so früh wie möglich stellen.
Sie werden Ihr Visum voraussichtlich einen Monat nach Ihrem Termin erhalten.
Arbeiten während des Studiums
Wenn Sie über ein Studentenvisum verfügen, dürfen Sie in Deutschland neben dem Studium bis zu 120 Tage oder 240 halbe Tage pro Jahr arbeiten.
Es ist Ihnen jedoch nicht gestattet, auf freiberuflicher Basis tätig zu werden oder sich selbständig zu machen. Bitte beachten Sie, dass die vorstehenden Bestimmungen eine ehrenamtliche/unbezahlte Arbeit mit einschließen.
Nützliche Informationen
Marokkanische Studentinnen und Studenten, die in Deutschland konsularische Hilfe benötigen, seien auf die Website https://www.botschaft-marokko.de/ verwiesen.
Die Anschrift der Botschaft Marokkos lautet wie folgt:
Botschaft des Königreichs Marokko
Adresse:
Niederwallstraße 39
10117 Berlin
Telefon: +49 (0) 30 20 61 24 0
Fax: +49 (0) 30 20 61 24 20