In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
Zusätzliche Prämie bedeutet die zusätzliche Prämie gemäß Anhang 2, die dem Werber und/oder dem geworbenen Studenten nach den in diesen Bedingungen festgelegten Kriterien gewährt wird und in Euro für alle Berlin-, Paris-, Athen-, Hamburg- und Online-Programme ausgezahlt/angewendet wird.
Der Begriff „Antrag“ bezeichnet das ausgefüllte und an BSBI übermittelte Antragsformular für die Teilnahme an einem Programm.
Immatrikulation bedeutet den Prozess der formellen Registrierung Ihrer Teilnahme an einem Programm, und der Ausdruck „Immatrikulation“ sollte dementsprechend gelesen werden.
Programm bezeichnet jedes Blended-Learning- oder Fernlernprogramm, das ausschließlich von BSBI angeboten und verliehen wird.
Unter Empfehlung versteht man die Empfehlung eines empfohlenen Studenten durch einen Empfehlungsgeber, formalisiert dadurch, dass der empfohlene Student bei der Online-Bewerbung auf der BSBI-Website die Studenten-ID und den vollständigen Namen des Empfehlungsgebers angibt.
Empfehlungsprämie bezeichnet die in Anlage 1 aufgeführte Empfehlungsprämie, die dem Empfehlungsgeber und/oder dem empfohlenen Studenten gemäß den in diesen Bedingungen festgelegten Kriterien gewährt wird und in Euro für alle Berlin-, Paris-, Athen-, Hamburg- und Online-Programme ausgezahlt bzw. angerechnet wird.
Als „empfohlener Student“ bezeichnet man einen potenziellen Studenten (für jede Studienform), der von einem Empfehlungsgeber an BSBI vermittelt wird und bei der Online-Bewerbung für das Studienprogramm bei BSBI die Studenten-ID und den vollständigen Namen des Empfehlungsgebers angibt und sich anschließend für ein Programm immatrikuliert.
Als Empfehlungsgeber gilt eine Person, die zuvor einen Antrag gestellt und mindestens 500 EUR eingezahlt hat. Zur Klarstellung: Es ist unerheblich, ob der Antrag anschließend von der BSBI angenommen oder abgelehnt wurde oder ob der Student sich an der BSBI immatrikuliert hat oder nicht.
Mit „Programm“ ist dieses „Freunde werben“-Programm gemäß diesen Bedingungen gemeint.
Sanktionen sind alle Sanktionen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Wirtschafts- oder Finanzsanktionen oder Handelsembargos, die von (a) der Regierung der Vereinigten Staaten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf OFAC), (b) dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, (c) der Europäischen Union oder (d) der Finanzbehörde jeweils verhängt, verwaltet oder durchgesetzt werden.
Als sanktionierte Person gilt jederzeit (a) jede Person, die auf einer von der US-Regierung (einschließlich, aber nicht beschränkt auf OFAC), dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, der Europäischen Union oder der Finanzbehörde geführten Sanktionsliste benannter Personen aufgeführt ist, oder (b) jede Person, die von einer solchen Person kontrolliert wird.
Studiengebühren sind die an BSBI im Zusammenhang mit einem Studiengang zu entrichtenden Gebühren. Zur Klarstellung: Die Studiengebühren beinhalten keine mit dem Studium verbundenen Kosten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Unterkunft und Ausrüstung.