Empfehlen Sie BSBI weiter!

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die „Bedingungen“) bilden die Grundlage für das „Freunde werben“-Programm der BSBI (Berlin School of Business & Innovation) bzw. „wir“. Wenn Sie erfolgreich einen Freund oder eine Freundin für unsere Programme werben, erhalten Sie und Ihr Freund/Ihre Freundin einen E-Gutschein im Wert von 500 € (gültig für Berlin, Paris, Athen, Hamburg und Online-Programme) oder eine Ermäßigung der Studiengebühren. Es gelten diese Bedingungen.

Über BSBI und wie Sie uns kontaktieren können

Wir sind die BSBI – Berlin School of Business & Innovation GmbH, ein in Berlin, Deutschland, eingetragenes Unternehmen. Unsere Handelsregisternummer lautet HRB 190515B. Der Sitz unseres Unternehmens befindet sich in der Alte Post, Karl-Marx-Straße 97–99, 12043 Berlin, Deutschland. Unsere Umsatzsteuer-Identifikationsnummer lautet DE323208809. Zudem sind wir Verantwortlicher im Sinne der Datenschutzgesetze (Data Controller).

Diese Bedingungen sind in Verbindung mit dem Studienvertrag von BSBI sowie den jeweils geltenden Richtlinien und Verfahren von BSBI („BSBI-Richtlinien“) zu lesen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf:

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen von BSBI („Studienvertrag“);
  • Datenschutzerklärung von BSBI;
  • Rücktritts-/Widerrufsrichtlinie von BSBI;

Kopien aller BSBI-Richtlinien sind auf der BSBI-Website verfügbar.

Diese Bedingungen sind in Verbindung mit den folgenden Dokumenten zu lesen und unterliegen ihnen:

  • Verhaltenskodex für Studierende;
  • Zulassungskriterien; und
  • Datenschutzerklärung.

Zur Vermeidung von Missverständnissen: Sie bleiben an die finanziellen und vertraglichen Verpflichtungen des Studienvertrags von BSBI gebunden, die für Ihre Einschreibung in ein Programm (wie unten definiert) gelten.

Dieses Angebot ist derzeit unbegrenzt gültig.

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
Zusätzliche Prämie bedeutet die zusätzliche Prämie gemäß Anhang 2, die dem Werber und/oder dem geworbenen Studenten nach den in diesen Bedingungen festgelegten Kriterien gewährt wird und in Euro für alle Berlin-, Paris-, Athen-, Hamburg- und Online-Programme ausgezahlt/angewendet wird.

Der Begriff „Antrag“ bezeichnet das ausgefüllte und an BSBI übermittelte Antragsformular für die Teilnahme an einem Programm.
Immatrikulation bedeutet den Prozess der formellen Registrierung Ihrer Teilnahme an einem Programm, und der Ausdruck „Immatrikulation“ sollte dementsprechend gelesen werden.

Programm bezeichnet jedes Blended-Learning- oder Fernlernprogramm, das ausschließlich von BSBI angeboten und verliehen wird.
Unter Empfehlung versteht man die Empfehlung eines empfohlenen Studenten durch einen Empfehlungsgeber, formalisiert dadurch, dass der empfohlene Student bei der Online-Bewerbung auf der BSBI-Website die Studenten-ID und den vollständigen Namen des Empfehlungsgebers angibt.

Empfehlungsprämie bezeichnet die in Anlage 1 aufgeführte Empfehlungsprämie, die dem Empfehlungsgeber und/oder dem empfohlenen Studenten gemäß den in diesen Bedingungen festgelegten Kriterien gewährt wird und in Euro für alle Berlin-, Paris-, Athen-, Hamburg- und Online-Programme ausgezahlt bzw. angerechnet wird.

Als „empfohlener Student“ bezeichnet man einen potenziellen Studenten (für jede Studienform), der von einem Empfehlungsgeber an BSBI vermittelt wird und bei der Online-Bewerbung für das Studienprogramm bei BSBI die Studenten-ID und den vollständigen Namen des Empfehlungsgebers angibt und sich anschließend für ein Programm immatrikuliert.

Als Empfehlungsgeber gilt eine Person, die zuvor einen Antrag gestellt und mindestens 500 EUR eingezahlt hat. Zur Klarstellung: Es ist unerheblich, ob der Antrag anschließend von der BSBI angenommen oder abgelehnt wurde oder ob der Student sich an der BSBI immatrikuliert hat oder nicht.

Mit „Programm“ ist dieses „Freunde werben“-Programm gemäß diesen Bedingungen gemeint.

Sanktionen sind alle Sanktionen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Wirtschafts- oder Finanzsanktionen oder Handelsembargos, die von (a) der Regierung der Vereinigten Staaten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf OFAC), (b) dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, (c) der Europäischen Union oder (d) der Finanzbehörde jeweils verhängt, verwaltet oder durchgesetzt werden.

Als sanktionierte Person gilt jederzeit (a) jede Person, die auf einer von der US-Regierung (einschließlich, aber nicht beschränkt auf OFAC), dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, der Europäischen Union oder der Finanzbehörde geführten Sanktionsliste benannter Personen aufgeführt ist, oder (b) jede Person, die von einer solchen Person kontrolliert wird.

Studiengebühren sind die an BSBI im Zusammenhang mit einem Studiengang zu entrichtenden Gebühren. Zur Klarstellung: Die Studiengebühren beinhalten keine mit dem Studium verbundenen Kosten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Unterkunft und Ausrüstung.

2.1.   Um an diesem Programm teilnehmen zu können, darf der Werber nicht mehr als neun Empfehlungen (pro Studienbeginn) im Rahmen des „Freunde werben“-Programms oder ähnlicher Programme abgegeben haben. Zur Klarstellung: Der Werber kann die oben genannte Empfehlungsgrenze überschreiten; dieses Programm gilt jedoch nicht für Empfehlungen, die über die Empfehlungsgrenze hinausgehen. Das heißt, BSBI gewährt weder dem Werber noch dem empfohlenen Studierenden eine Empfehlungsprämie oder zusätzliche Belohnung für Empfehlungen, die die Empfehlungsgrenze überschreiten.
2.2.      Von dieser Regelung ausgeschlossen sind Personen, die von einem Agenten/Vertreter von BSBI an BSBI vermittelt wurden oder von diesen vermittelt wurden (GUS-Vermittlungen ausgenommen).
2.3.      Sie sind nicht teilnahmeberechtigt oder verlieren Ihre Teilnahmeberechtigung für das Programm, wenn:
2.3.1.    Ihre Studiengebühren werden von einem Unternehmen oder einem anderen Sponsor finanziert, und Sie empfehlen dann eine Person, die ebenfalls von demselben Unternehmen oder Sponsor finanziert wird; oder
2.3.2.    Sie sind Angestellter oder Arbeiter (ob festangestellt oder befristet) von BSBI; oder
2.3.3.   Sie sind mit einem Mitarbeiter oder Angestellten (ob festangestellt oder befristet) von BSBI verwandt oder befreundet; oder
2.3.4.    Sollten wir auf Probleme oder Unstimmigkeiten in den Angaben auf dem Überweisungsformular stoßen; oder
2.3.5.    Der empfohlene Student gibt im Online-Antragsformular die Studenten-ID und den vollständigen Namen des Empfehlenden falsch an; oder
2.3.6.    Der betreffende Student hat innerhalb der letzten 18 Monate vor der Überweisung ein Programm abgeschlossen;
2.3.7.   Sie befinden sich in Zahlungsrückständen bei den Studiengebühren oder anderen Kosten der BSBI, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bibliotheksgebühren; oder
2.3.8.    Sie sind eine sanktionierte Person; oder
2.3.9.    Wenn Sie Empfehlungsgeber A sind, übersteigt die Anzahl Ihrer bisherigen Empfehlungen 10 (pro Kursbeginn), oder wenn Sie Empfehlungsgeber B sind, übersteigt die Anzahl Ihrer bisherigen Empfehlungen 5 (pro Kursbeginn). Zur Klarstellung: Empfehlungsgeber A und Empfehlungsgeber B können die oben genannte Empfehlungsgrenze überschreiten. Diese Regelung gilt jedoch nicht für Empfehlungen, die die Empfehlungsgrenze überschreiten. Das heißt, BSBI gewährt weder dem Empfehlungsgeber noch dem empfohlenen Studierenden eine Empfehlungsprämie oder zusätzliche Belohnung für Empfehlungen, die die Empfehlungsgrenze überschreiten.

3.1.   Um sich für das Programm zu bewerben, muss der empfohlene Student bei der Online-Bewerbung für den gewünschten Studiengang auf der BSBI-Website die Studenten-ID und den vollständigen Namen des Empfehlenden angeben. Empfehlungen, die auf anderem Wege erfolgen, werden nicht berücksichtigt.

3.2.   Durch das Ausfüllen des Abschnitts „Empfehlung“ im Online-Bewerbungsportal erklärt sich der empfohlene Student damit einverstanden, von BSBI bezüglich dieses Programms kontaktiert zu werden.

3.3.   Der Empfehlungsgeber und der empfohlene Schüler dürfen nicht dieselbe Person sein. Sollten wir feststellen, dass es sich um dieselbe Person handelt, beispielsweise anhand der E-Mail-Adresse, der Telefonnummer oder des Namens, ist die Empfehlung ungültig.

3.4.    BSBI übernimmt keine Haftung für Empfehlungen, die während des Anmeldezeitraums aufgrund technischer Störungen, Hardware- oder Softwarefehler, Satelliten-, Netzwerk- oder Serverausfälle jeglicher Art nicht erfolgreich abgeschlossen werden konnten. Der Versandnachweis gilt nicht als Empfangsbestätigung. Die Einhaltung dieser Bedingungen bei der Empfehlung obliegt allein dem Empfehlungsgeber und dem empfohlenen Studierenden.

4.1. Vorbehaltlich einer erfolgreichen Überprüfung werden die Empfehlungsprämien für den Empfehlenden und den Geworbenen Studierenden gewährt, wenn der geworbene Studierende innerhalb von 12 Monaten nach Einreichung eines gültigen Online-Bewerbungsformulars (inklusive ausgefülltem Empfehlungsbereich):
4.1.1. sich für ein Programm beworben hat:
4.1.1.1. direkt über die BSBI; oder
4.1.1.2. über das GUS Business Development Team; oder
4.1.1.3. im Falle internationaler Studierender über unser Konzernunternehmen Global University Systems („GUS“);
4.1.2. ein Angebot der BSBI zur Teilnahme an einem Programm angenommen hat;
4.1.3. sich erfolgreich in das Programm eingeschrieben hat;
4.1.4. sich außerhalb aller für das Programm geltenden Stornierungs- und Rückerstattungszeiträume befindet;
4.1.5. das erste Modul des ersten Studienjahres erfolgreich bestanden hat; und
4.1.6. die Gebühren für das erste Trimester des ersten Studienjahres vollständig bezahlt hat.
4.2. Der geworbene Studierende und der Empfehlende sind nicht berechtigt bzw. verlieren ihre Berechtigung zur Teilnahme am Programm, sofern eine der in Klausel 2.3 genannten Bedingungen zutrifft.
4.3. Die Empfehlungsprämie des Empfehlenden wird innerhalb von 60 Tagen nach Erfüllung aller in Klausel 4.1 und Anhang 1 festgelegten Kriterien ausgezahlt.
4.4. Die Empfehlungsprämie des geworbenen Studierenden wird innerhalb von 60 Tagen nach Erfüllung aller in Klausel 4.1 und Anhang 1 festgelegten Kriterien gewährt.
4.5. Die Empfehlungsprämie ist persönlich und jeweils ausschließlich dem Empfehlenden bzw. dem geworbenen Studierenden zugeordnet, nicht übertragbar und schließt zusätzliche Kosten aus. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
4.6. Für den geworbenen Studierenden ist nur ein Angebot anwendbar (Rabatt oder Stipendium oder Empfehlungsprämie), wobei jeweils das höchste Angebot gilt.

5.1. Sofern zusätzlich zu den Bestimmungen in Klausel 4.1 auch folgende Voraussetzungen erfüllt sind, hat der geworbene Studierende:

5.1.1. das erste Modul des zweiten Studienjahres des Programms erfolgreich bestanden; und

5.1.2. die Gebühren für das erste Trimester des zweiten Studienjahres des Undergraduate-Programms vollständig bezahlt,
werden der Empfehlende und der geworbene Studierende gemäß Anhang 2 anspruchsberechtigt für eine Zusatzprämie.

5.2. Nach Erfüllung der in den Klauseln 4.1 und 5.1 festgelegten Kriterien muss der geworbene Studierende die BSBI-Finanzabteilung unter finance@berlinsbi.com über die ursprüngliche Empfehlung informieren. Die Zusatzprämie wird erst gewährt, nachdem das BSBI-Finanzteam zur angemessenen Zufriedenheit bestätigt hat, dass alle relevanten Kriterien erfüllt wurden.

5.3. Die Zusatzprämie ist persönlich und jeweils ausschließlich dem Empfehlenden bzw. dem geworbenen Studierenden zugeordnet, nicht übertragbar, schließt zusätzliche Kosten aus und kann nicht in bar ausgezahlt werden.

66.1. Das Programm kann gleichzeitig mit anderen von der BSBI angebotenen Aktionen angewendet werden.
6.2. Die Empfehlungsprämie und die Zusatzprämie werden ausschließlich in der Währung ausgezahlt, in der die Studiengebühren von dem Empfehlenden oder dem geworbenen Studierenden an die BSBI gezahlt wurden, jeweils in Euro für alle Berliner und Online-Programme.
6.3. Das Programm sowie die Empfehlungsprämie oder Zusatzprämie werden nach alleinigem Ermessen der BSBI gewährt. Die Entscheidung der BSBI ist endgültig.
6.4. Die BSBI behält sich das Recht vor, die Bedingungen oder das Programm jederzeit zu ändern oder zurückzuziehen.
6.5. Sie dürfen keine Ihrer Rechte aus diesen Bedingungen auf eine andere Person oder Organisation übertragen.
6.6. Diese Bedingungen gelten ausschließlich zwischen der BSBI und dem Empfehlenden sowie zwischen der BSBI und dem geworbenen Studierenden. Keine andere Person ist berechtigt, Rechte aus diesen Bedingungen geltend zu machen oder diese im Namen einer anderen Person durchzusetzen.
6.7. Die BSBI ist berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus diesen Bedingungen auf eine andere Organisation zu übertragen. Die BSBI wird Sie in diesem Fall stets schriftlich informieren und sicherstellen, dass eine solche Übertragung Ihre Rechte aus der Geschäftsbeziehung mit der BSBI nicht beeinträchtigt. Sollten Sie mit der Übertragung nicht einverstanden sein, können Sie die Geschäftsbeziehung innerhalb von 30 Tagen nach Mitteilung durch die BSBI kündigen.
6.8. Die BSBI haftet Ihnen gegenüber nicht für Ansprüche oder Verluste, die sich aus diesen Bedingungen und dem Programm ergeben. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche im Zusammenhang mit Tod oder Körperverletzung aufgrund von Fahrlässigkeit.
6.9. Verzögert sich die Erfüllung der Verpflichtungen der BSBI aus diesen Bedingungen aufgrund von Umständen, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle der BSBI liegen, haftet die BSBI nicht für die Folgen dieser Verzögerung.
6.10. Verzögert die BSBI die Durchsetzung dieser Bedingungen, bleibt sie dennoch berechtigt, diese zu einem späteren Zeitpunkt durchzusetzen. Das Unterlassen einer sofortigen Durchsetzung oder eine Verzögerung bei Maßnahmen wegen eines Verstoßes bedeutet nicht, dass Sie von Ihren Verpflichtungen entbunden sind oder dass die BSBI auf spätere Maßnahmen verzichtet.
6.11. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Bedingungen und den BSBI-Richtlinien oder anderen von der BSBI im Zusammenhang mit dem Programm herausgegebenen Bedingungen haben die BSBI-Richtlinien Vorrang.
6.12. Jede Bestimmung dieser Bedingungen gilt eigenständig. Sollte ein Gericht eine Bestimmung ganz oder teilweise für rechtswidrig erklären, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang wirksam.
6.13. Die BSBI verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten jederzeit gemäß ihrer Datenschutzerklärung, die auf ihrer Website verfügbar ist oder auf Anfrage zur Verfügung gestellt wird und den Anforderungen der EU-DSGVO entspricht. Internationale Studierende, die sich über GUS bewerben, unterliegen der jeweils geltenden Datenschutzerklärung von GUS.
6.14. Diese Bedingungen unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht. Sowohl die BSBI als auch Sie unterwerfen sich unwiderruflich der ausschließlichen Zuständigkeit der deutschen Gerichte für alle Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen sowie aus außervertraglichen Verpflichtungen ergeben.

Anlage 1 – Empfehlungsprämie

1.1. Die Empfehlungsprämie in Höhe von 500 € (gültig für Programme in Berlin, Paris, Athen, Hamburg sowie Online-Programme) wird wie folgt ausgezahlt oder angewendet:

1.1.1. Wenn Sie Ihr Programm selbst finanzieren (entweder durch vollständige Zahlung oder über einen Ratenzahlungsplan), wird die Empfehlungsprämie von Ihrer Gesamtzahlung oder von der letzten Rate Ihres Zahlungsplans abgezogen.

1.1.2. Wenn Sie Ihr Programm über ein Studienkreditmodell finanzieren, wird Ihnen die Empfehlungsprämie in Form einer aufgeladenen Prepaid-Karte oder eines E-Vouchers ausgezahlt. Die Art der Auszahlung liegt im alleinigen Ermessen der BSBI.

1.1.3. Wenn Sie Ihr Programm über ein Unternehmen oder einen Sponsor finanzieren, wird Ihnen die Empfehlungsprämie ebenfalls in Form einer aufgeladenen Prepaid-Karte oder eines E-Vouchers ausgezahlt. Die Art der Auszahlung liegt im alleinigen Ermessen der BSBI.
Wenn Sie Alumni sind, prüft die BSBI, wie Sie Ihr Programm während Ihrer Studienzeit finanziert haben, um festzustellen, welche Kategorie gemäß Klausel 1.1 auf Sie zutrifft.

1.2. Die Empfehlungsprämie wird an die der BSBI mitgeteilte Wohnadresse oder E-Mail-Adresse des Empfehlenden bzw. des geworbenen Studierenden versendet.

1.3. Die BSBI übernimmt keine Haftung für Verluste oder Schäden, die aus der Nutzung der Empfehlungsprämie durch den Empfehlenden oder den geworbenen Studierenden entstehen, oder für eine Abfangung der Empfehlungsprämie nach deren Auszahlung.

1.4. Die BSBI ist nicht verantwortlich für steuerliche Verpflichtungen des Empfehlenden oder des geworbenen Studierenden im Zusammenhang mit der Empfehlungsprämie.

Schedule 2 – Additional Reward

1.1.     The Additional Reward €500 (Berlin and online Programmes) shall be paid or applied as below:
1.1.1.  if you are a student self-funding (whether paying in full or via a payment plan) your Programme: the Additional Reward will be deducted from your full payment or the last instalment of your payment plan for the second year of studies. 
1.1.2.  if you are a student funding your Programme via a student loan: the Additional Reward will be paid to you in the form of a loaded pre-payment card or e-voucher to be determined at the sole discretion of BSBI.
1.1.3.  if you are a student funding your Programme via a company or a sponsor: the Additional Reward will be paid to you in the form of a loaded pre-payment card or e-voucher to be determined at the sole discretion of BSBI.
If you are an alumni, BSBI will look at how you paid for your Programme whilst you were a student in order to determine which category at clause 1.1 you fall under.  
1.2.    The Additional Reward shall be sent to the residential or email addresses of the Referrer and Referred Student included on the Referral Form.
1.3.    BSBI is not liable for any loss or damage arising out of the Referrer’s/Referred Student’s use of the Additional Reward or any interception of the Additional Reward once distributed.