SERS unterstützt Studierende bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis und koordiniert zudem den persönlichen Termin des Studierenden bei dem Ausländeramt.
Um eine Meldebescheinigung zu erhalten, müssen sich die Studierenden mit ihrer Adresse bei der Meldebehörde anmelden. SERS informiert Sie über die dafür erforderlichen Dokumente und hilft Ihnen bei der Beschaffung der Bescheinigung.
Studierende können eine 20-minütige Rechtsberatung mit SERS in Anspruch nehmen, um Fragen zu ihrer persönlichen Situation zu stellen. Dazu können spezielle Studienpläne, Familienzusammenführungen oder die Erlangung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis in Deutschland gehören.
Es wird eine Vorlesung zu den wichtigsten Rechten und Pflichten von Studierenden in Bezug auf das deutsche Einwanderungsgesetz angeboten. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
Die Rechtsberatung unterliegt den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs).
Informationen zu den Beratungsdienstleistungen, Verpflichtungen und Kündigungsbedingungen bei der Kanzlei finden Sie hier.