Empfehlungsprogramm

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (die „Bedingungen“) bilden die Grundlage, anhand derer die BSBI („Berlin School of Business & Innovation“ und/oder „wir“/“uns“) das Empfehlungsprogramm betreibt. Vorbehaltlich dieser Bedingungen könnte eine erfolgreiche Empfehlung zu einem unserer Programme für dich und deinen Freund mit einem E-Gutschein in Höhe von 500 € (gültig für Berlin, Paris, Athen, Hamburg und Online-Programme) oder einer Ermäßigung der Studiengebühren belohnt werden.

Über BSBI und unsere Kontaktdaten

Wir sind die BSBI – Berlin School of Business & Innovation GmbH, ein in Berlin, Deutschland angemeldetes Unternehmen. Unsere Handelsregisternummer ist HRB: 190515B und unser Firmensitz lautet Potsdamer Straße 180-182, 10783 Berlin, Deutschland. Unsere eingetragene Mehrwertsteuernummer lautet DE323208809. Außerdem sind wir ein Datenverantwortlicher.

Diese Bedingungen sollten in Zusammenhang mit der Studienvereinbarung von BSBI und den Richtlinien und Verfahren der BSBI (den „BSBI-Richtlinien“) gelesen werden, die von Zeit zu Zeit in Kraft treten, einschließlich ohne Einschränkung: 

  • Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der BSBI („Studienvereinbarung“); 
  • Die Datenschutzrichtlinie der BSBI;
  • Die Rücktrittsrichtlinie der BSBI;

Exemplare aller Richtlinien der BSBI sind auf der Website der BSBI erhältlich. 

Diese Bedingungen sollten im Zusammenhang mit den folgenden Dokumenten gelesen werden und sind vorbehaltlich von:

  • Dem Verhaltenskodex für Studierende,
  • Den Zulassungskriterien; und 
  • Der Datenschutzrichtlinie.

Um mögliche Zweifel zu vermeiden, gelten weiterhin die finanziellen und vertraglichen Verpflichtungen aus der Studienvereinbarung auf deine Einschreibung in ein Programm (wie nachstehend definiert). 

Dieses Angebot ist derzeit unbeschränkt.

In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt:

Zusätzliche Belohnung bedeutet die zusätzliche Belohnung aus Anhang 2, die dem Empfehler und empfohlenen Studierenden entsprechend der in diesen Bedingungen dargelegten Kriterien für alle Programme in Berlin, Paris, Athen und Hamburg sowie allen Online-Programmen in Euros ausgezahlt/angerechnet wird.

Bewerbung bezeichnet das Bewerbungsformular, um einem Programm beizutreten, das ausgefüllt und an BSBI eingesendet wird.

Immatrikulieren bezeichnet den Prozess, bei dem du dich formell bei einem Programm einschreibst, und der Ausdruck „immatrikulieren“ sollte entsprechend ausgelegt werden.

Programm bedeutet ein Blended Learning- oder Fernstudien-Programm, das ausschließlich von BSBI angeboten und verliehen wird.

Empfehlung bedeutet die Empfehlung eines empfohlenen Studierenden durch einem Empfehler, die zum Zeitpunkt des Abschlusses der Online-Bewerbung auf der BSBI-Website vom empfohlenen Studenten durch die Angabe der Studentennummer und des vollständigen Namens des Empfehlers formalisiert wird.

Empfehlungsprämie bedeutet die Prämie für eine Empfehlung aus Anhang 1, die dem Empfehler und empfohlenen Studierenden entsprechend der in diesen Bedingungen dargelegten Kriterien für alle Programme in Berlin, Paris, Athen und Hamburg sowie allen Online-Programmen in Euros ausgezahlt oder angerechnet wird.

Empfohlener Studierender bezeichnet einen potenziellen Studierenden (für einen beliebigen Studiermodus), der von einem Empfehler an BSBI weitergeleitet wurde und der die Studentennummer und den vollständigen Namen des Studierenden beim Ausfüllen des Online-Bewerbungsformulars für ein Studienprogramm bei BSBI angegeben hat und sich anschließend in einem Programm immatrikuliert.

Empfehler bezeichnet eine Person, die bereits eine Anmeldung eingesendet und eine Anzahlung in Mindesthöhe von 500 EUR getätigt hat. Um jegliche Zweifel zu vermeiden, es ist irrelevant, ob die Bewerbung danach von BSBI angenommen oder abgelehnt wurde und ob sich der oder die Studierende bei BSBI immatrikuliert hat oder nicht.

Programm bedeutet das in diesen Bedingungen dargelegte Empfehlungsprogramm.

Sanktionen bedeuten alle Sanktionen einschließlich ohne Einschränkungen wirtschaftliche oder finanzielle Sanktionen oder Handelsembargos, die von Zeit zu Zeit von (a) der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ohne Einschränkung OFAC) oder (b) dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen oder (c) der Europäischen Union oder (d) dem Finanzamt verhängt, verwaltet oder vollstreckt werden.

Eine sanktionierte Person bedeutet zu jeder Zeit (a) eine Person, die in von der Regierung der Vereinigten Staaten (einschließlich ohne Einschränkung OFAC), dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, der Europäischen Union oder dem Finanzamt) geführten Sanktionslisten benannt ist oder (b) eine Person, die von einer derartig benannten Person kontrolliert wird.

Studiengebühr bedeutet die im Rahmen eines Programms an BSBI zu zahlende Gebühr.  Um jegliche Zweifel auszuschließen, umfasst die Studiengebühr keinerlei Kosten im Zusammenhang mit dem Studium, einschließlich aber nicht begrenzt auf Unterkunfts- oder Ausrüstungskosten.

2.1.    Für eine Teilnahmeberechtigung an diesem Programm darf der Empfehler nicht mehr als neun Empfehlungen (pro Kohorte) unter einem Empfehlungsprogramm oder ähnlichen Programmen getätigt haben. Um jegliche Zweifel auszuräumen darf der Empfehler die oben angegebene Empfehlungsgrenze überschreiten, aber dieses Programm trifft nicht auf Empfehlungen zu, die über diese Empfehlungsgrenze hinausgehen, d. h. BSBI wird dem Empfehler oder dem empfohlenen Studierenden keine Empfehlungsprämie oder zusätzliche Belohnung für Empfehlungen bereitstellen, die die Empfehlungsgrenze überschreiten. 
2.2.    Empfehler oder empfohlene Studierende, die durch einen Agenten/Vertreter der BSBI (ausschließlich GUS-Empfehlungen) an die BSBI weitergeleitet werden, sind aus diesem Programm ausgeschlossen.
2.3.    Du bist nicht an diesem Programm teilnahmeberechtigt oder verlierst deine Teilnahmeberechtigung, falls:
2.3.1.  Deine Studiengebühr von einem Unternehmen oder einem anderen Sponsor finanziert wird und du eine Person empfiehlst, die ebenfalls vom gleichen Unternehmen oder Sponsor finanziert wird; oder
2.3.2.  Du bei der BSBI angestellt bist oder dort permanent oder befristet arbeitest; oder
2.3.3.  Du mit einem Angestellten oder permanenten oder befristetem Mitarbeiter der BSBI verwandt oder befreundet bist; oder 
2.3.4.  wir auf Probleme oder Ungereimtheiten in Bezug auf die auf dem Empfehlungsformular gemachten Angaben aufmerksam werden; oder
2.3.5.  Der empfohlene Studierende auf dem Online-Formular die Studentennummer und den vollständigen Namen des Empfehlers falsch angegeben hat; oder
2.3.6.  Der empfohlene Studierende in den 18 Monaten vor der Empfehlung ein Programm absolviert hat;
2.3.7.  Du hinsichtlich der Studiengebühren oder anderer BSBI-Kosten im Zahlungsrückstand bist, einschließlich ohne Einschränkung Büchereigebühren; oder
2.3.8.  Du eine sanktionierte Person bist; oder
2.3.9.  Die Anzahl der von dir bereits getätigten Empfehlungen 10 Empfehlungen (pro Kohorte) übersteigt, falls du ein Empfehler A bist, oder die Anzahl der von dir bereits getätigten Empfehlungen 5 Empfehlungen (pro Kohorte) übersteigt, falls du ein Empfehler B bist. Um jegliche Zweifel auszuräumen dürfen Empfehler A und Empfehler B die oben angegebene Empfehlungsgrenze überschreiten, aber dieses Programm trifft nicht auf Empfehlungen zu, die über diese Empfehlungsgrenze hinausgehen, d. h. BSBI wird dem Empfehler oder dem empfohlenen Studierenden keine Empfehlungsprämie oder zusätzliche Belohnung für Empfehlungen bereitstellen, die die Empfehlungsgrenze überschreiten.

3.1.   Um sich für das Programm zu bewerben, muss der empfohlene Studierende zum Zeitpunkt des Ausfüllen der Online-Bewerbung für das ausgewählte Studienprogramm auf der BSBI-Website die Studiennummer und den vollständigen Namen des Empfehlers ausfüllen. Empfehlungen, die auf andere Weise erfolgen, werden nicht für die Prämie in Betracht gezogen oder akzeptiert.
3.2.   Mit dem Ausfüllen des Empfehlungsabschnitts im Online-Bewerbungsportal stimmt der empfohlene Studierende zu, von der BSBI bezüglich des Programms kontaktiert zu werden. 
3.3.    Der Empfehler und der empfohlene Studierende dürfen nicht dieselbe Person sein. Wenn wir feststellen, dass es sich um ein- und dieselbe Person handelt, beispielsweise anhand der E-Mail-Adresse, Telefonnummer oder dem Namen, ist die Empfehlung ungültig.
3.4.    Die BSBI übernimmt keine Verantwortung für Empfehlungen, die aufgrund eines technischen Fehlers, einer technischen Störung, einer Störung in der Computer-Hardware oder -Software, einem Versagen von Satelliten, Netzwerk oder Servers bei der Eingabe nicht erfolgreich abgeschlossen werden können, und der Sendenachweis dient nicht als Empfangsnachweis. Es liegt in der alleinigen und absoluten Verantwortung von Empfehler und empfohlenen Studierenden, ihre Empfehlung entsprechend dieser Bedingungen einzusenden.

4.1.  Vorbehaltlich der zufriedenstellenden Prüfung wird die Empfehlungsprämie für den Empfehler und den empfohlenen Studierenden nur dann erteilt, wenn der empfohlene Studierende innerhalb von 12 Monaten nach dem Einsenden eines gültigen Online-Bewerbungsformulars mit ausgefülltem Empfehlungsabschnitt:
  4.1.1.    Sich für ein Programm beworben hat, und zwar entweder: 
  4.1.1.1. Direkt durch BSBI, oder
  4.1.1.2. Durch das GUS Geschäftsentwicklungsteam; oder, 
  4.1.1.3. Im Falle internationaler Studenten durch unseren Konzern Global University Systems (“GUS”);
  4.1.2.    Ein Angebot von BSBI, um an einem Programm teilzunehmen, angenommen hat; 
  4.1.3.    Sich im Programm immatrikuliert hat; 
  4.1.4.    Sich außerhalb jeglicher Stornierungs- und Rückerstattungsfristen befindet, die auf das Programm zutreffen;
  4.1.5.    Das erste Modul im ersten Jahr des Programms bestanden hat; und
  4.1.6.    Das erste Trimester des ersten Programmjahrs bezahlt hat.
4.2.   Der empfohlene Studierende und der Empfehler sind nicht zur Teilnahme am Programm berechtigt oder verlieren ihre Berechtigung, wenn eine oder mehrere Bedingungen aus Klausel 2.3 zutreffen.
4.3.  Die Empfehlungsprämie für den Empfehler wird innerhalb von 60 Tagen nach der Erfüllung aller Kriterien aus Klausel 4.1 Anhang 1 ausgezahlt.
4.4.  Die Empfehlungsprämie für den empfohlenen Studierenden wird innerhalb von 60 Tagen nach der Erfüllung aller Kriterien aus Klausel 4.1 Anhang 1 ausgezahlt.
4.5.  Die Empfehlungsprämie ist für den Empfehler und den empfohlenen Studierenden jeweils individuell und nicht übertragbar und schließt alle zusätzlichen Kosten aus. Es ist keine Bargeldalternative verfügbar.
4,6 Für den empfohlenen Studierenden gilt nur ein Angebot (Ermäßigung, Stipendium oder Prämie aus dem Empfehlungsprogramm), je nachdem, welches Angebot höher ist.

5.1.    Falls der empfohlene Studierenden neben der Erfüllung der Vorgaben in Klausel 4.1:
  5.1.1.    Das erste Modul im zweiten Jahr des Programms bestanden hat; und
  5.1.2.    Für das erste Trimester des zweiten Jahres eines Programms im Grundstudium bezahlt hat, sind der Empfehler und der empfehlende Studierende zu einer zusätzliche Belohnung gemäß Anhang 2 berechtigt.
5.2.    Bei Erfüllung der Kriterien in Klauseln 4.1 und 5.1 muss der empfohlene Studierende die Finanzabteilung der BSBI unter finance@berlinsbi.com mit den Einzelheiten der ursprünglichen Empfehlung benachrichtigen. Die zusätzliche Belohnung wird nur dann erteilt, wenn die Finanzabteilung von BSBI zur ihrer Zufriedenheit geprüft hat, dass alle relevanten Kriterien erfüllt wurden.
5.3.    Die zusätzliche Belohnung ist für den Empfehler und den empfohlenen Studierenden jeweils individuell und nicht übertragbar und schließt alle zusätzlichen Kosten aus. Es ist keine Bargeldalternative verfügbar.

6.1.    Dieses Programm kann gleichzeitig mit anderen Programmen bei BSBI angewendet werden.
6.2.    Die Empfehlungsprämie und die zusätzliche Belohnung werden nur in der Währung ausbezahlt, in der die Gebühren von BSBI vom Empfehler und vom empfohlenen Studierenden erhalten wurden. Bei allen Programmen in Berlin und bei allen Online-Programmen handelt es sich dabei um Euro.
6.3.    Das Programm, die Belohnungsprämie oder die zusätzliche Belohnung werden im alleinigen Ermessen der BSBI erteilt und die Entscheidung der BSBI ist endgültig. 
6.4.    Die BSBI behält sich das Recht vor, jederzeit die Bedingungen des Programms zu ändern oder das Programm einzustellen. 
6.5.    Du darfst keine deiner Rechte unter diesen Bedingungen an eine andere Person oder Organisation übertragen. 
6.6.    Diese Bedingungen gelten zwischen der BSBI und dem Empfehler und zwischen der BSBI und dem empfohlenen Studierenden. Keine andere Person wird Rechte haben, um ihre Bedingungen zu vollstrecken, und niemand wird diese Bedingung im Namen einer anderen Person vollstrecken.
6.7.    Die BSBI ist berechtigt, ihre Rechte und Pflichten unter diesen Bedingungen an eine andere Organisation zu übertragen. Die BSBI wird dich stets schriftlich informieren, falls dies der Fall ist, und die BSBI wird sicherstellen, dass der Transfer deine Rechte und die Beziehung mit dir nicht beeinträchtigen wird. Falls du mit dem Transfer nicht einverstanden bist, kannst du die BSBI innerhalb von 30 Tagen nach der Benachrichtigung seitens der BSBI kontaktieren, um die Beziehung zu kündigen. 
6.8.    Die BSBI ist dir gegenüber nicht haftbar hinsichtlich jeglicher Ansprüche oder Verluste, die aus diesen Bedingungen und dem Programm entstehen. Die obigen Haftungsgrenzen treffen nicht auf Ansprüche hinsichtlich von fahrlässiger Tötung oder Körperverletzung zu. 
6.9.    Sollte es zu einer Verzögerung der Erfüllung der Pflichten der BSBI dir gegenüber aus diesen Bedingungen kommen, die aus Umständen jenseits der angemessenen Kontrolle der BSBI entstehen, ist die BSBI dir (oder einer anderen Person gegenüber) nicht für die Folgen aus der Verzögerung haftbar. 
6.10.    Falls die BSBI die Vollstreckung dieser Bedingungen verzögert, ist die BSBI immer noch berechtigt, diese später zu vollstrecken. Falls die BSBI nicht sofort darauf besteht, dass du eine Pflichten unter diesen Bedingungen erfüllst, oder die BSBI nicht sofort Maßnahmen gegen dich ergreift, wenn du gegen diese Bedingungen verstößt, bedeutet dies nicht, dass du deine Pflichten nicht erfüllen musst und es wird die BSBI nicht daran hindern, um später Schritte gegen dich zu ergreifen.
6.11.    Sollte es zu einem Konflikt zwischen diesen Bedingungen und den BSBI-Richtlinien oder anderen, von der BSBI bezüglich dem Programm veröffentlichen Bedingungen kommen, werden die Richtlinien der BSBI Vorrang haben.
6.12.    Jede der Vorgaben in diesen Bedingungen funktioniert unabhängig. Sollte ein Gericht Bestandteile dieser Bedingungen als rechtswidrig erachten, bleiben die anderen Vorgaben in Kraft und Wirkung. 
6.13.   Die BSBI wird deine personenbezogenen Daten entsprechend ihrer Datenschutzrichtlinie verarbeiten, die auf der Website https://www.berlinsbi.com/privacy-policy oder auf Anfrage erhältlich sind. Die Datenschutzrichtlinie entspricht der EU DSGVO. Wenn du ein internationaler Student bist und dich durch GUS bewirbst, wirst du der Datenschutzrichtlinie der GUS unterliegen, die gelegentlich überarbeitet wird.
6.14.    Diese Bedingungen unterliegen ausschließlich deutschem Recht und sowohl die BSBI als auch du unterliegen der ausschließlichen Gesetzgebung durch deutsche Gerichte für alle Ansprüche, die aus oder in Zusammenhang mit diesen Bedingungen entstehen, sowie alle nicht vertraglich festgelegten Verpflichtungen, die aus oder in Zusammenhang mit ihnen entstehen. 

Anhang 1 – Empfehlungsprämie

1.1. Die Empfehlungsprämie in Höhe von 500 € (für Berlin, Paris, Athen, Hamburg und die Online-Programme) wird auf folgende Weise bezahlt oder angewendet:
1.1.1. Wenn du ein Student bist, der sein Programm selbst finanziert (entweder ein einer vollständigen oder Ratenzahlung: Die Empfehlungsprämie wird von deiner vollständigen Zahlung oder deiner letzten Ratenzahlung abgezogen.
1.1.2. Wenn du ein Student bist, der sein Programm über ein Studiendarlehen finanziert: Die Empfehlungsprämie wird dir in Form einer aufgeladenen Pre-Payment-Karte oder einem e-Gutschein bezahlt, was im alleinigen Ermessen der BSBI bestimmt wird.
1.1.3. Wenn du ein Student bist, der sein Programm über ein Unternehmen oder einen Sponsor finanziert: Die Empfehlungsprämie wird dir in Form einer aufgeladenen Pre-Payment-Karte oder einem e-Gutschein bezahlt, was im alleinigen Ermessen der BSBI bestimmt wird.
Wenn du ein Alumnus bist, wird die BSBI in Betracht ziehen, auf welche Weise du als Studierender ein Programm bezahlt hast, um zu bestimmen, in welche Kategorie unter Klausel 1.1 du fällst.
1.2. Die Empfehlungsprämie wird an die Post- oder E-Mail-Adresse des Empfehlers geschickt, die der oder die empfohlene Studierende uns angegeben hat.
1.3. Die BSBI ist für keinerlei Verluste oder Schäden haftbar, die aus der Nutzung der Empfehlungsprämie seitens des Empfehlers oder des empfohlenen Studierenden entstehen. Außerdem ist die BSBI nicht haftbar, wenn die Prämie nach der Verteilung abgefangen wird.
1.4 Die BSBI ist nicht für die Steuerpflichten des Empfehlers oder empfohlenen Studenten verantwortlich.

Anhang 2 – Zusätzliche Belohnung

1.1. Die zusätzliche Belohnung in Höhe von 500 € (für Berlin und die Online-Programme) wird auf folgende Weise bezahlt oder angewendet:
1.1.1. Wenn du ein Student bist, der sein Programm selbst finanziert (entweder ein einer vollständigen oder Ratenzahlung: Die zusätzliche Belohnung wird von deiner vollständigen Zahlung oder deiner letzten Ratenzahlung für dein zweites Studienjahr abgezogen.
1.1.2. Wenn du ein Student bist, der sein Programm über ein Studiendarlehen finanziert: Die zusätzliche Belohnung wird dir in Form einer aufgeladenen Pre-Payment-Karte oder einem e-Gutschein bezahlt, was im alleinigen Ermessen von BSBI bestimmt wird.
1.1.3. Wenn du ein Student bist, der sein Programm über ein Unternehmen oder einen Sponsor finanziert: Die zusätzliche Belohnung wird dir in Form einer aufgeladenen Pre-Payment-Karte oder einem e-Gutschein bezahlt, was im alleinigen Ermessen von BSBI bestimmt wird.
Wenn du ein Alumnus bist, wird die BSBI in Betracht ziehen, auf welche Weise du als Studierender ein Programm bezahlt hast, um zu bestimmen, in welche Kategorie unter Klausel 1.1 du fällst.
1.2. Die zusätzliche Belohnung wird an die Post- oder E-Mail-Adresse des Empfehlers geschickt, die der oder die empfohlene Studierende uns auf dem Empfehlungsformular mitgeteilt hat.
1.3. Die BSBI ist für keinerlei Verluste oder Schäden haftbar, die aus der Nutzung der zusätzlichen Belohnung seitens des Empfehlers oder des empfohlenen Studierenden entstehen. Außerdem ist die BSBI nicht haftbar, wenn die zusätzliche Belohnung nach der Verteilung abgefangen wird.