Empfehlungsprogramm

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (die „Bedingungen“) bilden die Grundlage, anhand derer die BSBI („Berlin School of Business & Innovation“ und/oder „wir“/“uns“) das Empfehlungsprogramm betreibt. Vorbehaltlich dieser Bedingungen könnte eine erfolgreiche Empfehlung zu einem unserer Programme für dich und deinen Freund mit einem E-Gutschein in Höhe von 500 € (gültig für Berlin, Paris, Athen, Hamburg und Online-Programme) oder einer Ermäßigung der Studiengebühren belohnt werden.

Über BSBI und unsere Kontaktdaten

Wir sind die Berlin School of Business & Innovation GmbH, ein in Berlin, Deutschland angemeldetes Unternehmen. Unsere Handelsregisternummer ist HRB: 190515B und unser Firmensitz lautet Potsdamer Straße 180-182, 10783 Berlin, Deutschland. Unsere eingetragene Mehrwertsteuernummer lautet DE323208809. Außerdem sind wir ein Datenverantwortlicher.

Diese Bedingungen sollten in Zusammenhang mit der Studienvereinbarung von BSBI und den Richtlinien und Verfahren der BSBI (den „BSBI-Richtlinien“) gelesen werden, die von Zeit zu Zeit in Kraft treten, einschließlich ohne Einschränkung: 

  • Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der BSBI („Studienvereinbarung“); 
  • Die Datenschutzrichtlinie der BSBI;
  • Die Rücktrittsrichtlinie der BSBI;

Exemplare aller Richtlinien der BSBI sind auf der Website der BSBI erhältlich. 

Diese Bedingungen sollten im Zusammenhang mit den folgenden Dokumenten gelesen werden und sind vorbehaltlich von:

  • Dem Verhaltenskodex für Studierende,
  • Den Zulassungskriterien; und 
  • Der Datenschutzrichtlinie.

Um mögliche Zweifel zu vermeiden, gelten weiterhin die finanziellen und vertraglichen Verpflichtungen aus der Studienvereinbarung auf deine Einschreibung in ein Programm (wie nachstehend definiert). 

Dieses Angebot ist derzeit unbeschränkt.

Anhang 1 – Empfehlungsprämie

1.1. Die Empfehlungsprämie in Höhe von 500 € (für Berlin, Paris, Athen, Hamburg und die Online-Programme) wird auf folgende Weise bezahlt oder angewendet:
1.1.1. Wenn du ein Student bist, der sein Programm selbst finanziert (entweder ein einer vollständigen oder Ratenzahlung: Die Empfehlungsprämie wird von deiner vollständigen Zahlung oder deiner letzten Ratenzahlung abgezogen.
1.1.2. Wenn du ein Student bist, der sein Programm über ein Studiendarlehen finanziert: Die Empfehlungsprämie wird dir in Form einer aufgeladenen Pre-Payment-Karte oder einem e-Gutschein bezahlt, was im alleinigen Ermessen der BSBI bestimmt wird.
1.1.3. Wenn du ein Student bist, der sein Programm über ein Unternehmen oder einen Sponsor finanziert: Die Empfehlungsprämie wird dir in Form einer aufgeladenen Pre-Payment-Karte oder einem e-Gutschein bezahlt, was im alleinigen Ermessen der BSBI bestimmt wird.
Wenn du ein Alumnus bist, wird die BSBI in Betracht ziehen, auf welche Weise du als Studierender ein Programm bezahlt hast, um zu bestimmen, in welche Kategorie unter Klausel 1.1 du fällst.
1.2. Die Empfehlungsprämie wird an die Post- oder E-Mail-Adresse des Empfehlers geschickt, die der oder die empfohlene Studierende uns angegeben hat.
1.3. Die BSBI ist für keinerlei Verluste oder Schäden haftbar, die aus der Nutzung der Empfehlungsprämie seitens des Empfehlers oder des empfohlenen Studierenden entstehen. Außerdem ist die BSBI nicht haftbar, wenn die Prämie nach der Verteilung abgefangen wird.
1.4 Die BSBI ist nicht für die Steuerpflichten des Empfehlers oder empfohlenen Studenten verantwortlich.

Anhang 2 – Zusätzliche Belohnung

1.1. Die zusätzliche Belohnung in Höhe von 500 € (für Berlin und die Online-Programme) wird auf folgende Weise bezahlt oder angewendet:
1.1.1. Wenn du ein Student bist, der sein Programm selbst finanziert (entweder ein einer vollständigen oder Ratenzahlung: Die zusätzliche Belohnung wird von deiner vollständigen Zahlung oder deiner letzten Ratenzahlung für dein zweites Studienjahr abgezogen.
1.1.2. Wenn du ein Student bist, der sein Programm über ein Studiendarlehen finanziert: Die zusätzliche Belohnung wird dir in Form einer aufgeladenen Pre-Payment-Karte oder einem e-Gutschein bezahlt, was im alleinigen Ermessen von BSBI bestimmt wird.
1.1.3. Wenn du ein Student bist, der sein Programm über ein Unternehmen oder einen Sponsor finanziert: Die zusätzliche Belohnung wird dir in Form einer aufgeladenen Pre-Payment-Karte oder einem e-Gutschein bezahlt, was im alleinigen Ermessen von BSBI bestimmt wird.
Wenn du ein Alumnus bist, wird die BSBI in Betracht ziehen, auf welche Weise du als Studierender ein Programm bezahlt hast, um zu bestimmen, in welche Kategorie unter Klausel 1.1 du fällst.
1.2. Die zusätzliche Belohnung wird an die Post- oder E-Mail-Adresse des Empfehlers geschickt, die der oder die empfohlene Studierende uns auf dem Empfehlungsformular mitgeteilt hat.
1.3. Die BSBI ist für keinerlei Verluste oder Schäden haftbar, die aus der Nutzung der zusätzlichen Belohnung seitens des Empfehlers oder des empfohlenen Studierenden entstehen. Außerdem ist die BSBI nicht haftbar, wenn die zusätzliche Belohnung nach der Verteilung abgefangen wird.