Anhang 1 – Empfehlungsprämie
1.1.1. Wenn du ein Student bist, der sein Programm selbst finanziert (entweder ein einer vollständigen oder Ratenzahlung: Die Empfehlungsprämie wird von deiner vollständigen Zahlung oder deiner letzten Ratenzahlung abgezogen.
1.1.2. Wenn du ein Student bist, der sein Programm über ein Studiendarlehen finanziert: Die Empfehlungsprämie wird dir in Form einer aufgeladenen Pre-Payment-Karte oder einem e-Gutschein bezahlt, was im alleinigen Ermessen der BSBI bestimmt wird.
1.1.3. Wenn du ein Student bist, der sein Programm über ein Unternehmen oder einen Sponsor finanziert: Die Empfehlungsprämie wird dir in Form einer aufgeladenen Pre-Payment-Karte oder einem e-Gutschein bezahlt, was im alleinigen Ermessen der BSBI bestimmt wird.
Wenn du ein Alumnus bist, wird die BSBI in Betracht ziehen, auf welche Weise du als Studierender ein Programm bezahlt hast, um zu bestimmen, in welche Kategorie unter Klausel 1.1 du fällst.
1.2. Die Empfehlungsprämie wird an die Post- oder E-Mail-Adresse des Empfehlers geschickt, die der oder die empfohlene Studierende uns angegeben hat.
1.3. Die BSBI ist für keinerlei Verluste oder Schäden haftbar, die aus der Nutzung der Empfehlungsprämie seitens des Empfehlers oder des empfohlenen Studierenden entstehen. Außerdem ist die BSBI nicht haftbar, wenn die Prämie nach der Verteilung abgefangen wird.
1.4 Die BSBI ist nicht für die Steuerpflichten des Empfehlers oder empfohlenen Studenten verantwortlich.