Wenn du kein Staatsbürger eines Landes in der EU bist, schließe das Visumsverfahren mindestens drei Monate vor deiner Ankunft in Frankreich ab. Du kannst deinen Antrag am französischen Konsulat oder der französischen Botschaft in deinem Land stellen, sobald du den Annahmenachweis von deinem Institut erhalten hast.
Das Campus France-Verfahren, eine akademische Prüfung der Bewerbung (Prüfung der akademischen Unterlagen, des akademischen Projekts in Frankreich sowie die Berufspläne der Studenten)
Du kannst erst dann das Konsulat kontaktieren und deinen Antrag auf ein Studienvisum stellen, wenn du das Campus France-Verfahren (EEF) abgeschlossen hasst. Du solltest erst dann einen Termin am Konsulat vereinbaren, wenn du die Bestätigung von Campus France erhalten hast.
Während du dein Campus France-Verfahren abschließt, solltest du bereits deinen Antrag auf dein Studienvisum vorbereiten.
Vor dem Ausfüllen des Online-Visumsantrags müssen sie alle hier bereitgestellten Richtlinien sorgfältig durchlesen:
Format für unterstützende Unterlagen
Richtlinien für Visumsanträge
Du musst deine personenbezogenen Informationen ausfüllen und wirst eine Liste der Unterlagen erhalten, die je nach deiner Situation angefordert werden.
Du wirst Folgendes brauchen:
Du musst dich für ein langfristiges Studienvisum oder « VLS TS étudiant » bewerben.
Kontaktiere deine lokale französische Botschaft oder konsultiere ihre Website, um herauszufinden, welchem Prozess du folgen muss, da dies von Land zu Land abweichen kann.
Besuche zu diesem Zweck die Website: Was du brauchst:
• eine gültige E-Mail-Adresse
• Informationen über dein Visum
• Datum der Ankunft in Frankreich
• Anschrift in Frankreich
• eine Bankkarte, um die Gebühr zum Ausstellen der Aufenthaltsgenehmigung online zu zahlen.
Schritte zur Online-Validierung
• Melde dich auf der Website an
• Gib die Informationen auf deinem Visum an: Visumsnummer, Datum des Gültigkeitsbeginns und -endes, Ausstellungsdatum, Aufenthaltsgrund
• Gib die zusätzlichen Informationen: Familienstand, Telefonnummer, E-Mail-Adresse
• Gib den Tag deiner Ankunft in Frankreich und deine Adresse in Frankreich an
• Zahle die Aufenthaltsgebühr von 50 Euro
• Fertig! Das Einreisevisum ist validiert. Du wirst eine E-Mail erhalten, die die von dir online eingegebenen Informationen bestätigt! Du kannst die E-Mail-Bestätigung der Validierung deines VLS-TS-Visums herunterladen.
Wenn du bereits ein französisches Visums hast und später vom Campus in Paris nach Berlin wechseln möchtest, musst du die folgenden Schritte befolgen. Dies trifft nur zu, wenn du die französische Aufenthaltsgenehmigung hast und im Land eingereist bist.
Studenten mit einer Aufenthaltsgenehmigung oder einem nationalem Visum (Typ D) zum Studieren in einem anderen EU-Land können nach Berlin reisen und eine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland beantragen.
Da deine französische Aufenthaltsgenehmigung oder dein nationales Visum (Typ D) zum Studieren in einem anderen EU-Land für mindestens 30 Tage ab dem Zeitpunkt deines Antrags auf eine Aufenthaltsgenehmigung in Berlin gültig sein musst, solltest du mindestens 90 Tage vor dem Ablauf deiner französischen Aufenthaltsgenehmigung nach Deutschland reisen, um dich in Berlin niederzulassen und den Antrag vorbereiten.
Die BSBI wird dir hier die umfassende Rechtsberatung unserer Partnerfirma für Immigrationen – SERS – bereitstellen.
Studenten treffen mit einem Einreisevisum in Frankreich ein, das normalerweise für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt der Visumgenehmigung gültig ist.
Studenten können ihr Studium in Deutschland fortführen, vorausgesetzt, sie erhalten eine Aufenthaltsgenehmigung von der Ausländerbehörde in Deutschland.
Mit einem langfristigen Visum, der einer Aufenthaltsgenehmigung entspricht (VLS TS student) können Studenten auch an der deutschen Botschaft in Paris ein Visum beantragen.
Du musst jedoch nach deinem Umzug nach Deutschland eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, und es gibt keine echten Vorteile, vor Ort eine Einreisegenehmigung für Deutschland zu beantragen.
Die BSBI arbeitet mit der Anwaltskanzlei SERS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (SERS) zusammen, um allen unseren internationalen Studenten ohne zusätzliche Kosten individuelle Visums- und Einwanderungsberatung bereitzustellen.
Dank der Zusammenarbeit vom SERS erhältst du Beratung und Hilfestellung ab dem Moment, an dem du in Berlin eintriffst.
Der Service bietet zudem persönliche Beratung über für Studenten relevante Themen, von speziellen Studienplänen, zur Familienzusammenführung oder der Möglichkeit eines langfristigen Aufenthalts in Deutschland.
Auf diese Dienste kannst du vollkommen kostenfrei zugreifen, damit du dich auf dein Studium und einen hervorragenden Auslandsaufenthalt konzentrieren kannst.
Bei deiner Ankunft im Berlin wirst du eingeladen, dich auf dem Berliner Campus der BSBI anzumelden. Im Rahmen dieses Verfahrens wirst du in mehrere Aspekte deines Lebens in Berlin und die wichtigsten Aspekte deines Lebens in Deutschland eingeführt.
Die folgenden Dokumente müssen so schnell wie möglich nach deiner Ankunft in Deutschland vorbereitet und auf die Online-Plattform von SERS hochgeladen werden:
• Dein Reisepass
• Biometrisches Ausweisfoto (1x)
• Gültige französische Aufenthaltsgenehmigung oder französisches nationales Visum (Typ D) zum Studieren
• Immatrikulationsbescheinigung (der BSBI Berlin)
• Nachweis der finanziellen Ressourcen: gesperrtes Konto ODER Stipendium oder offizielle Erklärung eine finanziellen Verpflichtung einer in Deutschland tätigen Drittpartei (wie von der deutschen Ausländerbehörde bestimmt) ODER notariell beglaubigte Erklärung der Eltern (zu bestätigen)
• In Deutschland gültige Krankenversicherungsbescheinigung
• Finanzbescheinigung von der BSBI
Wenn du die Dienste von SERS nutzen möchtest, musst du nicht an einem Gespräch mit der Ausländerbehörde teilnehmen, du wirst jedoch gebeten, deine Fingerabdrücke abzugeben und du wirst von SERS zu diesem Termin begleitet.
Die Ausländerbehörde in Berlin wird etwa 4 Wochen in Anspruch nehmen, um eine Entscheidung über deinen Antrag zu fällen.