Diese Seite enthält wichtige Informationen über die Bewerbung um einen Studienplatz in einem postgradualen Studiengang an der BSBI. Zudem finden Sie hier Links zu allen Abläufen und Zulassungsformalitäten an unserer Hochschule. Bitte lesen Sie diese Informationen sorgfältig durch, bevor Sie sich bewerben. Die BSBI freut sich auf Bewerbungen von hochmotivierten Studentinnen und Studenten, die mit vollem Einsatz nach akademischer Leistung streben. Erfolgreiche Bewerberinnen und Bewerber müssen darüber hinaus fundierte Kenntnisse der englischen Sprache nachweisen, um in Gruppengesprächen und schriftlichen Arbeiten bestehen zu können.
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Guter grundständiger Abschluss einer anerkannten Hochschule. Wenn Sie die akademischen Voraussetzungen nicht erfüllen, können Sie nach Ihrer einschlägigen Berufserfahrung beurteilt werden. Hierzu müssen Sie mindestens über drei Jahre Erfahrung im Managementbereich verfügen.
Anforderungen für Englischkenntnisse:
*Höhrerer Abschluss als ein Bachelor-Abschluss können Postgraduierten-Diplome, Master-Abschluss etc. sein
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Die folgenden Bewerber müssen keinen Englischtest nachweisen:*
West African Senior School Certificate (WAEC) as proof of English for applicants from West Africa, namely Nigeria, Ghana, Liberia, Gambia and Sierra Leone (with conditions*).
WAEC English Language component must be at level C6 or above.
*Alle Studiengänge halten die Zulassungskriterien der Università Telematica Internazionale UNINETTUNO ein.
Nachweise:
Sie müssen alle Unterlagen in der Amtssprache des Landes vorlegen, in dem Sie Ihre Ausbildung absolviert haben. Wenn es sich bei dieser Sprache nicht um Englisch oder Deutsch handelt, ist zudem die Vorlage einer amtlichen Übersetzung erforderlich. Die Übersetzung sollte in englischer oder deutscher Sprache abgefasst sein.
Wir werden Sie innerhalb von zehn Werktagen nach Eingang Ihrer Bewerbung über unsere Zulassungsentscheidung informieren. Hierbei gibt es drei Möglichkeiten:
1. Ihre Bewerbung wurde angenommen
Sie erhalten ein offizielles, verbindliches Zulassungsangebot, wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt haben und die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind.
2. Ihre Bewerbung wurde unter Vorbehalt angenommen
Sie erhalten ein offizielles, vorläufiges Zulassungsangebot, in dem wir Sie um die Vorlage zusätzlicher Nachweise für Ihre Bewerbung bitten. Nach Erhalt der entsprechenden Unterlagen werden wir die Bewerbung erneut prüfen und Sie über unsere Entscheidung informieren.
3. Ihre Bewerbung wurde abgelehnt
Sie erhalten einen offiziellen Ablehnungsbescheid, wenn Sie die Zulassungsvoraussetzungen für den Studiengang nicht erfüllt haben.
Im Falle der Annahme Ihrer Bewerbung erhalten Sie von uns ein verbindliches Zulassungsangebot und zwei Exemplare Ihres Studienvertrages. Bitte senden Sie ein Exemplar innerhalb von vier Wochen unterschrieben an uns zurück, um sich Ihren Studienplatz zu sichern. Das andere Exemplar ist für Ihre eigenen Unterlagen bestimmt.
Zur Aufnahme in den Studiengang ist nach der Unterzeichnung des Studienvertrages eine Zahlung in Höhe von 2.000 € als Anzahlung auf die gesamte Studiengebühr zu leisten. Diese Anzahlung wird vom Gesamtbetrag Ihrer Studiengebühren abgezogen.
Nach der Annahme unseres Zulassungsangebots erhalten Sie von uns einen Zulassungsbescheid, mit dem wir Ihren Studienplatz bestätigen.
Wenn Sie nicht aus einem EU-Land stammen, müssen Sie ein Studentenvisum beantragen, um in Deutschland studieren zu können. Damit die BSBI Ihnen für Ihren Visumantrag einen Zulassungsbescheid zukommen lassen kann, sind folgende Schritte erforderlich:
1. Senden Sie uns Ihren unterzeichneten Studienvertrag zu.
2. Überweisen Sie uns minimal 2.000 Euro von den gesamten Studiengebühren
Studierende aus der Europäischen Union (einschließlich Norwegen, der Schweiz, Island und Liechtenstein) benötigen für Deutschland kein Studentenvisum.
Studierende aus den USA, Kanada, Australien, Neuseeland, Israel, Japan und Südkorea müssen ebenfalls kein Visum beantragen, um in Deutschland zu studieren. Allerdings sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach der Einreise beim örtlichen Einwohnermeldeamt und bei der Ausländerbehörde anzumelden, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen.
Wenn Sie nicht aus einem der vorstehend aufgeführten Länder stammen, benötigen Sie für Deutschland ein Studentenvisum. Dieses Visum muss bei der Botschaft oder dem für Ihren Wohnort zuständigen Konsulat der Bundesrepublik Deutschland in Ihrem Heimatland beantragt werden.
Sobald Sie Ihren Zulassungsbescheid erhalten, können Sie direkt einen Antrag auf ein Studentenvisum stellen. Die Gültigkeitsdauer des Visums beträgt in der Regel 90 Tage. Wenn Sie länger als drei Monate in Deutschland bleiben möchten, MÜSSEN Sie bei der Ausländerbehörde Berlin den erforderlichen Aufenthaltstitel (Aufenthaltsgenehmigung) beantragen.
Danke, dass Sie sich bei der Berlin School of Business and Innovation bewerben. Sie können sich jederzeit einloggen, um an Ihrer Bewerbung weiterzuarbeiten. Nachweise sollten elektronisch an die Bewerbung angehängt werden. Und so geht’s: