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Studienerlaubnis

Wer länger als 90 Tage in Deutschland bleiben möchte, benötigt eine Aufenthaltsgenehmigung. Dies gilt auch für Studentinnen und Studenten. Eine Aufenthaltsgenehmigung ist für Studierende die beste Option, da ein deutsches Studentenvisum nur drei bis sechs Monate gültig ist und Sie vermutlich länger in Deutschland bleiben werden. Ihre Aufenthaltsgenehmigung hat eine Gültigkeit von zwei Jahren und sollte rechtzeitig vor Ablauf verlängert werden.

 

Ablauf der Visumbeantragung

Zur Beantragung eines Visums sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Krankenversicherungsnachweis
  • Gültiger Reisepass
  • 3 biometrische Passbilder
  • Nachweis über Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts
  • Zulassungsbescheid einer deutschen Hochschuleinrichtung
  • Hochschulbescheinigungen
  • Nachweis über englische Sprachkenntnisse
  • Zudem ist eine Gebühr für die Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung zu entrichten.

Sie müssen Ihren Studentenstatus nachweisen, indem Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Ankunft in Deutschland beim Bürgeramt anmelden und Ihre Immatrikulationsbescheinigung vorweisen. Es ist wichtig nachzuweisen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt bestreiten können und über eine deutsche Krankenversicherung verfügen. Der gesperrte Betrag in Höhe von €11,208, dies entspricht X Rupien, zeigt, dass Sie Ihren Lebensunterhalt für ein Jahr bestreiten können.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Sperrkonto

Die Eröffnung eines Sperrkontos ist verhältnismäßig einfach und kann online erfolgen. Deutsche Studentinnen und Studenten entscheiden sich in der Regel für ein Konto bei der Deutschen Bank hier.

Sie benötigen ein solches Konto, um im Visumantragsverfahren nachzuweisen, dass Sie über den erforderlichen Mindestbetrag von 8.640 € zur Finanzierung Ihres ersten Studienjahres verfügen.

Stellen Sie den Kontoeröffnungsantrag vier bis zwölf Wochen vor dem Semesterstart, damit Sie auf Ihr Geld zugreifen können, wenn das Studium beginnt.

Der erforderliche Betrag, den Sie auf das Konto eingezahlt haben, steht Ihnen erst nach Ihrer Ankunft in Deutschland zur Verfügung.

Arbeiten während des Studiums

Viele Studentinnen und Studenten nutzen die Möglichkeit, während des Studiums einem Job nachzugehen. Studierende aus Indien dürfen in Deutschland bis zu 120 Tage oder 240 halbe Tage pro Jahr arbeiten.

Dies schließt unbezahlte Tätigkeiten mit ein. Wir weisen darauf hin, dass es ausländischen Studierenden nicht gestattet ist, auf freiberuflicher Basis zu arbeiten oder sich selbständig zu machen.

Nützliche Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie über die deutsche Botschaft in Indien.

Anschrift:

6/50G, Shanti Path, Chanakyapuri, Neu-Delhi, Delhi 110021, Indien